Evangelische Kirchengemeinde Buchen

 

Im Trauerfall


Jesus Christus spricht: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt und wer lebt und glaubt, der wird nicht sterben. 

Joh 11,25 f.


Lieber Besucher, liebe Besucherin, wenn Sie einen Angehörigen verloren haben, sind in der Regel viele Fragen zu klären. Doch dabei stehen Sie nicht allein. Neben einem Arzt, der den Totenschein ausstellen muss, empfiehlt es sich einen Bestatter zu verständigen, der Ihnen in der Regel eine ganze Reihe von Formalitäten (Standesamt, Todesanzeige, Versicherungen usw.) abnimmt. Er nimmt auch Kontakt zur Friedhofsverwaltung wegen eines Grabplatzes auf und vereinbart einen Termin für die Bestattung mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin. Als Pfarrer / Pfarrerin nehmen wir dann zu Ihnen Kontakt auf und vereinbaren einen Termin für das Seelsorge- und/oder Trauergespräch. Gerne kommen wir zu Besuch und begleiten Sie in dieser schweren Stunde.

Sie können uns natürlich auch persönlich zu uns Kontakt aufnehmen und uns zu einem Gespräch bitten. Wir kommen auch - wenn gewünscht - zu einer Aussegnung des Verstorbenen bzw. der Verstorbenen. Bei einer Bestattung auf unserem Friedhof an der Kirche können Sie mit ihm auch alles Weitere wegen eines Grabplatzes, der Nutzung der Kirche und dem Termin für die Beisetzung klären.

 

Im Trauergespräch besteht neben dem persönlichen Gespräch die Möglichkeit, sich über den Ablauf der Trauerfeier zu verständigen, Lied- oder Musikwünsche zu äußern und Bibelsprüche oder andere Texte weiterzugeben.

 

Oft richtet sich der Ablauf der Trauerfeier nach der Art der Bestattung:

 

Die Erdbestattung beginnt mit einer Trauerfeier in der Trauerhalle des Friedhofs bzw. in der Kirche. Anschließend zieht die Trauergemeinde hinter dem Sarg her zum offenen Grab. Dort findet die Beisetzung statt.

 

Wenn Sie sich für eine Feuerbestattung entscheiden, dann gibt es zwei Möglichkeiten.

 

 

1. Sie nehmen zunächst in einer Trauerfeier Abschied und die Beisetzung der Urne findet später statt. Der Sarg bleibt in der Kirche stehen und Sie nehmen dort Abschied.

 

2. Die Trauerfeier kann jedoch auch mit anschließender Beisetzung der Urne stattfinden. Dadurch bleibt die Einheit von Trauerfeier und Beisetzung gewahrt.

 

Die Mitwirkung des evangelischen Pfarrers oder der Pfarrerin setzt die Mitgliedschaft in der Landeskirche voraus. Sollte der oder die Verstorbene kein Kirchenmitglied gewesen sein, so ist eine christliche Bestattung aber unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem möglich.

Trauerfeiern fanden in Wachenbuchen  in der Regel um 13.00 Uhr, in Mittelbuchen um 14.00 Uhr statt. 

Folgendes gilt es jedoch zu beachten:

a) Änderungen für Mittelbuchen 

Durch die veränderten Beisetzungszeiten sind in Hanau-Mittelbuchen Beisetzungen nur zu den von der Stadt Hanau zulässigen Zeiten möglich. Diese sind:

Dienstag, Donnerstag und Freitag. Jeweils um 9.30 Uhr, 11 Uhr, 13 Uhr und 14.30 Uhr. Sie können entweder in der Kirche oder in der Trauerhalle auf dem neuen Friedhof sein.

b) Änderungen für Wachenbuchen

Eine Urnenbestattung kann für die Stifter der Stiftung Kirche Wachenbuchen und für Mitglieder der Evangelischen Kirchengemeinde Buchen auch auf dem Friedhof an der Kirche erfolgen. In Wachenbuchen sind jedoch dienstags keine Trauerfeiern in der Kirche und Beisetzungen auf dem Kirchfriedhof möglich.

Für die Kollekte ist ein von der Kirchengemeinde aufgestellter Opferstock vorhanden. Der Erlös dieses Opferstockes ist für die Kirchengemeinde bestimmt.

Ihnen entstehen lediglich die Kosten für die Vergütung des/der Organisten/in.